WIM – Werkzeugverwaltung und Informationsmanagement

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BGV A3 und Werkzeuge – Verpflichtung und Nutzen

Laut Betriebssicherheitsverordnung sind Betriebe verpflichtet, die Betriebssicherheit im Allgemeinen zu gewährleisten. Überwacht wird dies u.a. von den Berufsgenossenschaften, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Diese Vorschriften stellen verbindlich geltendes Recht dar. Die Nichteinhaltung wird mit hohen Bußgeldern belangt.

In Bezug auf Werkzeuge und Maschinen gilt insbesondere die berufsgenossenschaftliche Vorschrift über elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3. Darin wird geregelt, welche elektrischen Geräte und Anlagen wie zu prüfen sind. Die Prüfung muss in bestimmten Zeitabständen stattfinden, um entstehende Mängel rechtzeitig feststellen zu können. Für die Prüfung ortsfester Anlagen schreibt die BGV A3 in der Regel eine Frist von 4 Jahren vor. Für die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln gelten in der Regel Fristen von einem oder zwei Jahren, je nach Branche bzw. Art der Betriebsmittel. Den Berufsgenossenschaften gegenüber muss der Prüfnachweis jederzeit erbracht werden können. Dazu heißt es in der Vorschrift: „Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.“ Von existentieller Bedeutung wird der Nachweis spätestens dann, wenn es um die Klärung von Betriebsunfällen geht. Wird der Prüfnachweis bei einem Unfall mit Personenschaden nicht erbracht, können die Berufsgenossenschaften die Haftung ausschließen.

Beachtet werden sollte auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen nach VdS Klausel 3602, die in vielen Feuerversicherungen Anwendung findet. Fehlerhafte elektrische Anlagen können Brände auslösen. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Vorbeugender Brandschutz ist eine Grundforderung der Feuerversicherer und wird oft durch die Klausel 3602 als Vertragsbestandteil dem Versicherungsnehmer auferlegt. Auch hier sind in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Werkzeuge und ihre Dokumentation für BGV A3

Die Einhaltung und der Nachweis solcher Prüfungen kosten Zeit und Geld. Wenn Werkzeuge nur in einfachen Tabellen oder wenig effizienten Computerprogrammen verwaltet werden, ist der Aufwand hoch, das Ergebnis jedoch oft unbefriedigend. Fehler bei der Datenübertragung passieren schnell, Lücken bei der Dokumentation und ein fehlender Überblick über die Geräte erschweren die Arbeit. Trotzdem werden wichtige Unterlagen wie Prüfprotokolle, Rechnungen und Garantieurkunden heute oft sogar noch per Hand verwaltet.

Mit dem professionellen, EDV-gestützten WerkzeugInformationsManagement WIM wird die Gefahr unvollständiger Informationen und Unterlagen sowie versäumter Termine wirkungsvoll ausgeschaltet.

RFID für effizientes Handling

Nach der einmaligen Kennzeichnung der Werkzeuge und Maschinen mit einem RFID-Chip können die Mitarbeiter per Chipkarte oder Schlüsselanhänger bei der Aus- und Rückgabe der Werkzeuge diese Daten einlesen, so dass die Buchung unmittelbar, lückenlos und fehlerfrei in die Werkzeug-Datei eingetragen wird. Dadurch erhalten Sie für jedes Gerät eine durchgängige Lebenslaufakte. Das System speichert Lieferscheine, Rechnungen, Prüf- und Reparaturprotokolle vom Kauf bis zur Ausmusterung. In Sekunden können Sie der Berufsgenossenschaft die vorgeschriebenen Prüfungen nachweisen. Umgekehrt wird bei jeder Werkzeugbuchung bzw. –bewegung der Prüfstatus angezeigt. So wird kein Prüfungs- oder Wartungstermin verpasst. Mit der Kalenderfunktion erhalten Sie auf Knopfdruck den Überblick, welche Geräte oder Anlagen zur Prüfung anstehen.

Im Fall eines Schadens erkennen Sie sofort, ob Sie noch im Gewährleistungszeitraum sind. Der integrierte Einsatz auf einem PDA (Handheld-Computer) erspart viel Zeit und Wege. Die gewünschten Informationen können Sie ortsunabhängig im Lager, im Außenlager oder auf der Baustelle direkt abrufen.

Erfassung und Verwaltung mit WIM macht sich schnell bezahlt:

  • Sie sparen Zeit und Geld im Lager und in der Verwaltung
  • Berührungslose Datenerfassung per RFID sorgt für fehlerfreie Übertragung
  • Der Werkzeugbestand ist immer aktuell und durchgängig nachvollziehbar
  • Alle Prüfungen werden dokumentiert und sind jederzeit abrufbar
  • Das System weist Sie rechtzeitig auf anstehende Prüfungen hin
  • Sie haben jederzeit Übersicht über alle Garantiezeiträume.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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